Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von RIUX RESCUE – Becker & Jordan GbR.
Durch Anmeldung an einem Kurs bei RIUX RESCUE – Becker & Jordan GbR erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma 

RIUX RESCUE – Becker & Jordan GbR

Am Aspenhaag 11

65451 Kelsterbach

im Folgenden: „RIUX RESCUE“ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden von RIUX RESCUE, selbst bei Kenntnis, nicht anerkannt und nicht Vertragsbestandteil.

  • Die Angebote von RIUX RESCUE sind freibleibend. Dies gilt insbesondere auch für Angaben in Publikationen jeglicher Art und Form einschließlich solcher Angaben im Internet oder auf elektronischen Datenträgern.
  • Individuell getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformabrede selbst.
  • Mitarbeiter von RIUX RESCUE sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen hinausgehen.

§ 2 Zustandekommen, Inhalt und Umfang des Vertragsverhältnisses

  1. Die Kurse von RIUX RESCUE werden als offene Seminare für geschlossene Gruppen angeboten. Die Mindestteilnehmerzahl bei allen Erste-Hilfe-Kursen, die durch die Berufsgenossenschaft übernommen werden, beträgt 10 Teilnehmer.
    Für kleinere Gruppen besteht die Möglichkeit, durch Zuzahlung des Differenzbetrages eine Veranstaltung zu buchen. Über die Mindestteilnehmerzahl aller weiteren Kursangeboten von RIUX RESCUE, behält RIUX RESCUE sich die Freiheit individuell entscheiden zu dürfen, ob die Mindestteilnehmerzahl erfüllt ist.
  2. Der Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Kursbeschreibungen.
    Folgende Kurse werden von RIUX RESCUE angeboten: Erste Hilfe, Erste Hilfe für Betriebe, Erste Hilfe Auffrischung für Betriebe, Reanimationstraning, Notfalltraining, Praxiskurse, Baby- und Kinder- Reanimationsschulung, Erste Hilfe für Bildungs – und Betreuungseinrichtungen sowohl für Kinder als auch Kurse für die Fortbildung von Personal sowie Individuelle Kursangebote.
  3. Anmeldungen zu Veranstaltungen von RIUX RESCUE sind schriftlich per Brief, E-Mail, WhatsApp, Facebook, Instagram so wie auch das Buchungsformular über die Internetseite von RIUX RESCUE vorzunehmen und für den Anmeldenden rechtsverbindlich.
    Telefonische Anmeldungen müssen per Brief oder E-Mail nachgereicht werden. Eine Anmeldebestätigung durch RIUX RESCUE bzw. dessen bevollmächtigte Mitarbeiter erfolgt per Brief, E- Mail oder WhatsApp. Bei Überbuchung des Kurses werden die Anmeldungen in Reihenfolge des Einganges berücksichtigt; nicht berücksichtigten Anmeldungen wird ein Ersatztermin angeboten.
  4. Anmeldungen zu den Kursen müssen folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Kursart, E-Mail-Adresse gegebenenfalls  Telefonnummer, den Namen des Unternehmens, Institution oder Vereines so wie auch die Teilnehmerzahl. Für die Richtigkeit der Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.
  5. Für die Durchführung der Inhouse-Seminare für betriebliche Ersthelfer ist der Auftraggeber verpflichtet für angemessene Kursräume auf Grundlage der Arbeitsstättenverordnung und der DGUV304-001 kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei nicht einhalten der Regelungen ist eine Kursdurchführung nicht möglich. Die Kosten für diesen Ausfall trägt der Auftraggeber in voller Höhe.

RIUX RESCUE haftet nicht, wenn der Teilnehmer keine korrekten Daten übermittelt hat und dadurch auf Teilnahmebescheinigungen falsche Angaben verzeichnet werden bzw. die Anmeldebestätigung nicht zugesendet werden kann. Die rechtsverbindliche Geltung der Anmeldung bleibt hiervon unberührt. Berichtigungen von Teilnahmebescheinigungen wegen falscher Übermittlung der Teilnehmerdaten erfolgt nur gegen Gebühr, welche zurzeit 2,50€ pro Bescheinigung beträgt.

  • Die Anmeldung gilt als von RIUX RESCUE angenommen und das Vertragsverhältnis damit als zustande gekommen, sobald RIUX RESCUE eine schriftliche Anmeldebestätigung erteilt oder innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Anmeldung nicht ausdrücklich schriftlich die Ablehnung erklärt hat.
  • Abweichend hiervon kommt ein Vertragsverhältnis bei Veranstaltungen vor Ort nach mündlicher Anmeldung des Teilnehmers durch dessen Eintragung in die ausliegende Teilnehmerliste zustande, wobei der Vertragsschluss unter der Bedingung des Vorhandenseins eines freien Teilnahmeplatzes innerhalb der Höchstteilnehmerzahl und der Zahlung der Gebühr steht.
  • Soweit im Einzelfall kein schriftliches Vertragsverhältnis vorliegt, von RIUX RESCUE jedoch Leistungen erbracht und vom Teilnehmer bezahlt worden sind, verzichtet dieser auf den Einwand eines mangelnden Auftrages.
  • Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der mit RIUX RESCUE vereinbarten Veranstaltung, sowie die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung. Darüber hinausgehende Leistungen werden nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung Bestandteil der Teilnahmegebühr.
  • Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist gegen eine Gebühr von 15 Euro zzgl. Porto möglich.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Die Teilnahmegebühr muss spätestens 14 Tage – ohne jeglichen Abzug und Skontogewährung – nach Kursdatum beim Veranstalter auf dessen Konto mit der Empfängerbezeichnung und unter Nennung des Teilnehmernamens und der Veranstaltungsbezeichnung eingegangen sein. Die Höhe der Kursgebühr richtet sich nach der Art des Kurses und kann bei RIUX RESCUE erfragt oder auf dessen Internetseite in Erfahrung gebracht werden. Unsere Aktionspreise, Sonderangebote und sonstigen Rabatte können nicht in Kombination genutzt werden.
  2. Die Rechnung kann per Post, per E-Mail oder direkt vor Ort versendet/übergeben werden.
  3. Hat der Teilnehmer bis zum Kursbeginn die Gebühr noch nicht bezahlt obwohl dies vereinbart war, so kann diesem seitens RIUX RESCUE die Teilnahme am Kurs bis zur Bezahlung der Kursgebühr einschließlich der anfallenden Mahngebühren sowie die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung verweigert werden.
  4. Abweichende Zahlungsarten oder – Modalitäten, insbesondere die Gewährung einer Ratenzahlung, bedürfen in jedem Falle einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit RIUX RESCUE. RIUX RESCUE ist insbesondere zur Entgegennahme von Wechseln oder Schecks nicht verpflichtet.
  5. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, hat er während des Verzugs die Geldschuld in gesetzlicher Höhe zu verzinsen, wobei es sich RIUX RESCUE vorbehält, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, soweit der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
  6. RIUX RESCUE ist bei Zahlungsverzug des Teilnehmers darüber hinaus berechtigt, für schriftliche Mahnungen eine Mahnkostenpauschale in Höhe von bis zu 10,00 € anzusetzen. Weist das Konto des Teilnehmers nicht die erforderliche Deckung auf bzw. sind Teilnehmername und Kontoinhaber nicht identisch, hat der Teilnehmer darüber hinaus etwaig bei RIUX RESCUE anfallende Rücklastschriftkosten zu ersetzen.

Für jede weitere Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € berechnet. Bei Übergabe an ein Inkassounternehmen fallen abermals mindestens 50,00 € Gebühren an plus die Kosten des Inkassounternehmens.
Es werden nur Zahlungen über den vollen Rechnungsbetrag akzeptiert. Selbständige Abzüge von Skonto, Mahngebühren und Nachlässen werden abermals in Rechnung gestellt.

  • Der Teilnehmer verzichtet bei bezahlten Leistungen von RIUX RESCUE auf sämtliche Rechtsmittel, die über eine Rechnungsberichtigung hinausgehen. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber RIUX RESCUE bleiben unberührt.
  • Dem Teilnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder durch RIUX RESCUE schriftlich anerkannt worden ist.
  • Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen RIUX RESCUE bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch RIUX RESCUE.
  • RIUX RESCUE behält sich die Geltendmachung eines über die vorgenannten Ansprüche hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor. In diesem Falle bleibt das Recht des Teilnehmers unberührt, den Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen Schadens bei RIUX RESCUE zu erbringen.
  • Der Teilnehmer zahlt alle Steuern, Gebühren und Zuschläge (in der Höhe der aktuellen Gesetzeslage), die RIUX RESCUE oder dem Teilnehmergegenüber von staatlichen oder sonstigen Stellen oder von Vermietern von Seminarräumen erhoben werden. Bei der Anmeldung zu einem Kurs wird der Teilnehmer über Steuern, Gebühren und Zuschläge informiert, die nicht im Kurspreis enthalten sind. Alle Preise auf RIUX RESCUE’s Internetseite und sonstigen Printmedien sind in Euro angegeben und verstehen sich jeweils inklusive Mehrwertsteuer in der zurzeit herrschenden gesetzlichen Höhe.

§ 4 Beendigung, Kündigung und Rücktritt des Vertragsverhältnisses

1. Das Vertragsverhältnis mit RIUX RESCUE endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung, sowie im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung, sofern nicht eine Rechtsnachfolge stattfindet.

2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist RIUX RESCUE schriftlich anzuzeigen.

2.1 Bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer bei wirksamem Rücktritt ohne Nennung von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Es wird jedoch eine Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro pro Person bei einzelnen Teilnehmern fällig und in Abzug gebracht.

2.2 Bei einem Rücktritt zwischen siebenundzwanzig bis einschließlich einundzwanzig Tagen vor Beginn der Veranstaltung ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der Teilnahmegebühr zu entrichten.

2.3 Bei einem Rücktritt zwischen zwanzig bis einschließlich vierzehn Tagen vor Beginn der Veranstaltung ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 % der Teilnahmegebühr zu entrichten.

2.4 Bei einem Rücktritt zwischen dreizehn bis einschließlich sieben Tagen vor Beginn der Veranstaltung ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 % der Teilnahmegebühr zu entrichten.

2.5 Bei einem späteren Rücktritt ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten, auch bei Krankheit.

2.6 Nimmt der Teilnehmer ohne Meldung an einem Kurs nicht teil, so hat der Teilnehmer die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten. Für eine erneute Teilnahme am Kurs muss die Kursgebühr erneut entrichtet werden ausnahmen behält sich RIUX RESCUE vor.

2.7 Dem Teilnehmer bleibt es ausdrücklich vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass RIUX RESCUE ein geringerer Schaden entstanden ist als dies sich in der zu erbringenden Bearbeitungsgebühr oder in der vollen Teilnahmegebühr widerspiegelt.

2.8 Sind bei Kursen weniger Teilnehmer anwesend als angemeldet (Mindestteilnehmerzahlen s.o.), trägt der Auftraggeber die volle Gebühr für die fehlenden Teilnehmer.

3. Der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber ist berechtigt, RIUX RESCUE einen Ersatzteilnehmer zu stellen. In diesem Falle haften der Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer für Ansprüche von RIUX RESCUE aus dem Vertragsverhältnis gesamtschuldnerisch. RIUX RESCUE ist berechtigt die Stellung eines Ersatzteilnehmers abzulehnen, wenn dies für RIUX RESCUE unverhältnismäßig wäre, insbesondere aus in der Person des Ersatzteilnehmers liegenden Gründen oder wenn der Teilnehmer die fällige Teilnahmegebühr noch nicht bezahlt hat.

§ 5 Änderungsvorbehalte und Absage von Veranstaltungen

1. Unplanmäßige, unwesentliche Änderungen, insbesondere des vereinbarten Termins, Orts oder Referenten der Veranstaltung behält sich RIUX RESCUE ausdrücklich vor. Referentenwechsel oder Änderungen im Programmablauf unter Beibehaltung des Veranstaltungsinhalts stellen lediglich unwesentliche Änderungen in diesem Sinne dar.

2. RIUX RESCUE ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Erkrankung des Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl (Mindestteilnehmerzahl: 10 Teilnehmer für Erste-Hilfe-Kurse jeglicher Art, so wie allen weiteren Kursangeboten bzw. Modulen die Mindesteilnehmerzahl nicht erfüllt werden), Kurse auch kurzfristig abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. RIUX RESCUE verpflichtet sich, den Teilnehmer hiervon innerhalb einer unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und Gründe der Änderung angemessenen Zeit zu unterrichten. Muss eine Veranstaltung ersatzlos entfallen, so werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

§ 6 Verhaltenskodex für Teilnehmer

  1. Der Teilnehmer hat rechtzeitig am Kursort zu erscheinen, spätestens zu dem von RIUX RESCUE bestimmten Zeitpunkt. Erscheint der Teilnehmer mehr als eine halbe Stunde zu Veranstaltungsbeginn oder nach den Pausen zu spät, kann RIUX RESCUE auf Grund des hohen Qualitätsstandards in allen angebotenen Kursen die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung verweigern, die Fälligkeit der Kursgebühr bleibt hiervon unberührt.
  2. Vor Ausgabe der Teilnahmebescheinigung werden die Teilnehmer aufgefordert sich mit einem Lichtbildausweis auszuweisen.
  3. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet sich während des Kurses so zu verhalten, dass andere Kursteilnehmer durch sein Verhalten weder gestört noch gefährdet werden. RIUX RESCUE behält es sich grundsätzlich vor, Teilnehmer auszuschließen, die in irgendeiner Art und Weise den Kurserfolg gefährden, die Fälligkeit der Kursgebühr bleibt hiervon unberührt. RIUX RESCUE behält sich weitere hieraus entstehende Schadenersatzansprüche ausdrücklich vor.
  4. Ist RIUX RESCUE gehalten, Strafen, Bußen zu zahlen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, die daraus resultieren, dass der Teilnehmer die geltenden Vorschriften nicht befolgt, ist der Teilnehmer verpflichtet, die von RIUX RESCUE gezahlten Beträge sowie aufgewendeten Auslagen zu erstatten.

§ 7 Urheberrecht

  1. Die von RIUX RESCUE herausgegebenen Veranstaltungsunterlagen – unabhängig vom dabei verwendeten Medium – stehen exklusiv dem Teilnehmer zur Verfügung.
  2. Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von RIUX RESCUE vervielfältigt, verbreitet, aufgezeichnet oder in irgendeiner Form weitergegeben werden. RIUX RESCUE behält sich insoweit alle Rechte vor.

§ 8 Haftung

  1. RIUX RESCUE übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen RIUX RESCUE, welche sich auf Schäden materieller, Körperlicher oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens RIUX RESCUE kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
  2. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. RIUX RESCUE behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
  3. RIUX Rescue schließt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschaden des Teilnehmers aus, soweit es sich nicht um von RIUX RESCUE, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von RIUX RESCUE verursachte Schäden handelt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Bereich wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet RIUX RESCUE für solche Schäden, die von RIUX RESCUE, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von RIUX RESCUE leicht fahrlässig verursacht worden sind, auf das vorhersehbare und vertragstypische Maß möglicher Schäden.
  4. Die in diesem Abschnitt geregelten Haftungsausschlussregelungen finden keine Anwendung für Schäden des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von RIUX RESCUE         oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
    Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von RIUX RESCUE beruhen.
  5. Beschädigt ein Teilnehmer während eines Kurses die ihm angebotenen Räumlichkeiten, Materialien und sonstige Gegenstände so muss diese Person bzw. Personen alle Kosten der entstandenen Schäden selbständig und in eigen Verantwortung tragen.

§ 9 Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
  2. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte zwischen RIUX RESCUE und dem Teilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch dann, wenn der Teilnehmer nicht deutscher Staatsangehöriger ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder die Erfüllung des Vertrages oder seine Ausführung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen hat. Für mögliche kaufrechtliche Ansprüche wird die

Geltung des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Erfüllungsort ist der Sitz von RIUX RESCUE. Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand der Sitz von RIUX RESCUE als vereinbart.

Kelsterbach den, 01.01.2024

RIUX RESCUE - Becker & Jordan GbR